Die Novellierung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes steht kurz vor der Fertigstellung. Damit beginnt in den nächsten Wochen für die deutschen Anlagenbetreiber die zeitkritische Drei-Monats Phase zur Sicherung der kostenlosen Zuteilung von Emissionsberechtigungen für die acht Jahre von 2013 bis 2020. Da die gesamten Antrags- und Zuteilungsregularien ab 2013 erstmals nicht mehr in Deutschland, sondern EU-weit verbindlich aus Brüssel heraus definiert werden, haben sich die Grundlagen deutlich verändert. Die Anlagenbetreiber haben für ihre Zuteilung erstmals ein Zusammenspiel aus europäischen und deutschen Regelungen zu beachten.

Mit dem hier kostenlos verfügbaren GALLEHR+PARTNER Infobrief 01/2011 stellen wir Ihnen konkrete Informationen zur kommenden Antragstellung zur Verfügung. Im ersten Teil finden Sie einen Gastbeitrag von Dr. Markus Ehrmann zu der Problematik der Antragstellung aus rechtlicher Sicht. Im zweiten Teil finden Sie dann eine Beschreibung der dringendsten Aufgaben, die auf jeden Anlagenbetreiber zukommen. Abschließen wird dieser Infobrief mit einer Check-Liste, die stichwortartig die dringendsten kommenden Aufgaben auflistet.