{"id":89196,"date":"2026-02-23T03:58:01","date_gmt":"2026-02-23T02:58:01","guid":{"rendered":"https:\/\/www.gallehr.de\/?p=89196"},"modified":"2026-04-23T19:00:51","modified_gmt":"2026-04-23T17:00:51","slug":"biomasse-in-red-iii-und-praktische-konsequenzen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.gallehr.de\/de\/biomasse-in-red-iii-und-praktische-konsequenzen\/","title":{"rendered":"Biomasse in der RED III und Umsetzung in der BioSt-NachV &#8211; Praktische Konsequenzen"},"content":{"rendered":"<h1>Wie wirken sich die \u00c4nderungen der RED III praktisch auf Stoffstr\u00f6me und Nachweise aus?<\/h1>\n<hr \/>\n<h3><span style=\"color: #b11116;\"><strong>In K\u00fcrze:<\/strong><\/span><\/h3>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Biomasse kann im\u00a0 EU-ETS als CO\u2082-neutral (0-Emissionsfaktor) gelten, wenn sie die Nachhaltigkeitskriterien der Renewable Energy Directive (RED) erf\u00fcllt. Deren im November 2023 ver\u00f6ffentlichte dritte Novelle (RED III) versch\u00e4rft insbesondere die Nachhaltigkeitskriterien, die THG-Minderungsanforderungen sowie die Anforderungen an Nachweis- und Kontrollsysteme und wird aktuell in Deutschland in nationales Recht umgesetzt, etwa durch die Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV).. Im Kern regelt diese die Anforderungen an die Nachhaltigkeit der Biomasse zur Stromerzeugung sowie an die Nachweis- und Zertifizierungssysteme. In zwei Artikeln informieren wir \u00fcber die wesentlichen gesetzlichen Neuerungen und die praktischen Konsequenzen, die sich daraus speziell f\u00fcr Betreiber emissionshandelspflichtiger Anlagen ergeben.\u00a0In vorliegenden zweiten Artikel unserer Artikelserie informieren wir \u00fcber die wesentlichen gesetzlichen Neuerungen und die praktischen Konsequenzen, die sich daraus speziell f\u00fcr Betreiber emissionshandelspflichtiger Anlagen ergeben.<\/strong><\/p>\n<hr \/>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Seit dem 20. November 2023 ist eine \u00dcberarbeitung der <a href=\"https:\/\/energy.ec.europa.eu\/topics\/renewable-energy\/renewable-energy-directive-targets-and-rules\/renewable-energy-directive_en?prefLang=de\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">europ\u00e4ischen Erneuerbare-Energien-Richtlinie (englisch \u201eRenewable Energy Directive\u201c, RED)<\/a> in Kraft, die sogenannte RED\u00a0III. Im Sommer 2025 hat das Bundesministerium f\u00fcr Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) einen Referentenentwurf ver\u00f6ffentlicht, der beschreibt, wie die RED III im Rahmen der BioSt-NachV und der Biokraft-NachV <a href=\"https:\/\/www.bundesumweltministerium.de\/gesetz\/referentenentwurf-zur-verordnung-zur-aenderung-der-verordnung-ueber-anforderungen-an-eine-nachhaltige-herstellung-von-biomasse-zur-stromerzeugung-und-der-verordnung-ueber-anforderungen-an-eine-nachhaltige-herstellung-von-biokraftstoffen\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">in deutsches Recht umgesetzt<\/a> werden soll. Der <a href=\"https:\/\/www.gallehr.de\/de\/biomasse-red-iii-und-aenderungen-anlagenbetreiber\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">erste Teil dieser Artikelserie<\/a> beleuchtete die wesentlichen \u00c4nderungen der RED III, welche diejenigen Anlagenbetreiber im EU-ETS 1 betrifft, die Biomasse einsetzen. Der vorliegende zweite Teil richtet den Blick nun auf die praktische Umsetzung. Im Mittelpunkt stehen das Kaskadenprinzip bei Holz, die Sonderregeln f\u00fcr Abfall- und Reststoffbiomasse sowie die versch\u00e4rften Anforderungen an Nachweise und Datenbanken. Gerade f\u00fcr Betreiber emissionshandelspflichtiger Anlagen entscheidet sich hier, wie stark sich die neuen Vorgaben im Tagesgesch\u00e4ft auswirken.<\/p>\n<h2>F\u00f6rderung von Kaskadennutzung bei Holz<\/h2>\n<p>Zwar beinhaltete auch die RED II schon die Vorgabe, dass nationale Strategien und F\u00f6rderregelungen so gestaltet sein sollen, dass die Abfallhierarchie nach Richtlinie 2008\/98\/EG beachtet wird und wettbewerbsverzerrende Effekte auf die Rohstoffm\u00e4rkte m\u00f6glichst vermieden werden. RED III versch\u00e4rft die Steuerung der energetischen Biomassenutzung, indem die Mitgliedstaaten Ma\u00dfnahmen so treffen m\u00fcssen, dass bei der Energieerzeugung aus Biomasse-Brennstoffen nachteilige Auswirkungen auf Biodiversit\u00e4t, Umwelt und Klima minimiert werden und zugleich das Prinzip der Kaskadennutzung von Biomasse sichergestellt ist. (Art. 3 Abs. 3a RL (EU) 2018\/2001 i.d.F. der RL (EU) 2023\/2413). F\u00fcr holzige Biomasse erl\u00e4utert die RED III dieses <strong>Kaskadenprinzip<\/strong> dahingehend, dass sie nach ihrem h\u00f6chsten wirtschaftlichen und \u00f6kologischen Mehrwert genutzt werden muss, und zwar mit folgender Reihenfolge:<\/p>\n<p>Holzprodukte <strong>\u2192<\/strong> Verl\u00e4ngerung der Lebensdauer von holzbasierten Produkten\u00a0<strong>\u2192<\/strong> Wiederverwendung\u00a0<strong>\u2192<\/strong> Recycling\u00a0<strong>\u2192<\/strong> Bioenergie\u00a0<strong>\u2192<\/strong> Entsorgung<\/p>\n<p>Abweichungen von dieser Kaskade sind zul\u00e4ssig, wenn die Energieversorgungssicherheit gef\u00e4hrdet ist oder die lokale Industrie die Holzbiomasse mengenm\u00e4\u00dfig oder technisch nicht besser verwerten kann. Die Mitgliedstaaten m\u00fcssen maximal einmal j\u00e4hrlich eine Zusammenfassung der Abweichungen (inkl. Gr\u00fcnde und r\u00e4umliche Gr\u00f6\u00dfenordnung) an die EU-Kommission \u00fcbermitteln; die Kommission ver\u00f6ffentlicht diese und kann \u00f6ffentlich Stellung nehmen. (Art. 3, Abs. 3 b der RED III)<\/p>\n<p>Ferner untersagt RED III nun auch die unmittelbare finanzielle Unterst\u00fctzung f\u00fcr Energie aus Rundholz in Industriequalit\u00e4t sowie St\u00fcmpfen und Wurzeln (Art. 3 Abs. 3d RL (EU) 2023\/2413). Ausgenommen ist nur solches Rundholz, das wegen seiner Eigenschaften f\u00fcr eine industrielle Nutzung ungeeignet ist und von den Mitgliedstaaten entsprechend definiert und begr\u00fcndet wird (Art. 2 Nr. 1a RL (EU) 2023\/2413).<\/p>\n<p><span style=\"color: #ff0000;\"><span style=\"color: #b01419;\">Herausforderungen f\u00fcr Betreiber<\/span><br \/>\n<\/span>Die erh\u00f6hten Anforderungen an die Kaskadennutzung von Holzbiomasse und die strengeren Compliance- und Nachweispflichten sind f\u00fcr Anlagenbetreiber folgenreich: Die nutzbare Brennstoffbasis wird eingeschr\u00e4nkt und die wirtschaftlichen Risiken steigen \u2013 sowohl aufgrund der versch\u00e4rften Konkurrenz um Holzbiomasse als auch wegen der regulatorischen Nachrangigkeit ihrer energetischen Nutzung. F\u00fcr Betreiber von EU-ETS-Anlagen bedeutet dies vor allem einen erh\u00f6hten Nachweis- und Berichtsaufwand, weil Holzbiomasse im Emissionshandel nur dann mit Emissionsfaktor null ber\u00fccksichtigt werden kann, wenn die Nachhaltigkeitsanforderungen nachweislich erf\u00fcllt werden. Andernfalls ist sie wie fossiler Brennstoff zu behandeln, womit f\u00fcr den Anlagenbetreiber ggf. Kosten f\u00fcr die Zertifikatebeschaffung verbunden sind.<\/p>\n<h2>Teilweise versch\u00e4rfte Anforderungen bei Abfall\/Reststoff-Biomasse<\/h2>\n<p>Bei der Nutzung von gemischten Abf\u00e4llen d\u00fcrfen nach der RED III Mitgliedstaaten nun von Betreibern verlangen, Sortiersysteme einzusetzen, um fossile Materialien zu entfernen.(1) Diese Regelung zielt auf Abf\u00e4lle wie Ersatzbrennstoffe (EBS) und gemischte Abfallstr\u00f6me. Im deutschen Referentenentwurf finden sich dazu jedoch keine Vorgaben. Zur Betrugsbek\u00e4mpfung sieht der Referentenentwurf dagegen vor, dass Zertifizierungsstellen das Recht haben, <strong>Proben<\/strong> zu entnehmen, wenn begr\u00fcndete Zweifel aufkommen, dass die Deklaration der verbrannten Abf\u00e4lle und Reststoffe korrekt ist.<\/p>\n<p>Damit die Biomasse als \u201enachhaltig\u201c eingestuft werden soll, m\u00fcssen nun grunds\u00e4tzlich auch Anlagen, die Biomasse-Brennstoffe aus Abf\u00e4llen zur Erzeugung von Strom\/W\u00e4rme\/K\u00e4lte verwenden, eine THG-Minderung nachweisen \u2013 abh\u00e4ngig vom Zeitpunkt, an dem die Anlage ihre Nutzung startete. Im Rahmen des EU-ETS hat die DEHSt jedoch <a href=\"https:\/\/www.dehst.de\/SharedDocs\/downloads\/DE\/stationaere_anlagen\/2021-2030\/Ueberwachungsplan-Emissionsbericht_Leitfaden.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=14\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">eine Ausnahme<\/a> f\u00fcr Brennstoffe mit <strong>Abfallschl\u00fcsselnummer (ASN)<\/strong> <a href=\"https:\/\/www.dehst.de\/SharedDocs\/downloads\/DE\/stationaere_anlagen\/2021-2030\/Ueberwachungsplan-Emissionsbericht_Leitfaden.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=14\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">eingef\u00fchrt<\/a>: Diese sind von der THG-Minderungspflicht ausgenommen, wenn sie in der Anlage direkt zur Verbrennung eingesetzt werden.<\/p>\n<p>Eine Ausnahme bleibt weiterhin fester Siedlungsabfall, f\u00fcr welchen keine THG-Minderung nachgewiesen werden muss. Abf\u00e4lle und Reststoffe, die aus der Land- und Forstwirtschaft, der Aquakultur und der Fischerei stammen, m\u00fcssen dagegen nach wie vor auch fl\u00e4chenbezogene Kriterien nachweisen.<\/p>\n<p><span style=\"color: #b01419;\"><strong>Herausforderungen f\u00fcr Betreiber<\/strong><\/span><br \/>\nGrunds\u00e4tzlich sind mit der RED III nun auch mehr Anlagen von der THG-Minderungspflicht betroffen, die Abf\u00e4lle bzw. Reststoffe zur Strom-, W\u00e4rme- oder K\u00e4lteerzeugung einsetzen. Durch die Vollzugserleichterung der DEHSt besteht im Rahmen des EU-ETS 1 jedoch ausschlie\u00dflich f\u00fcr Abf\u00e4lle ohne ASN eine Pflicht zum Nachweis der THG-Minderung. F\u00fcr alle Anlagenbetreiber, die Abf\u00e4lle mit vorhandener ASN einsetzen, \u00e4ndern sich demnach durch die RED III lediglich die Anforderungen an die fl\u00e4chenbezogenen Nachhaltigkeitskriterien.<\/p>\n<h2>Versch\u00e4rfte Anforderungen an Nachweispflicht und Unionsdatenbank<\/h2>\n<p>Zwar mussten Anlagenbetreiber bzw. Wirtschaftsteilnehmer schon unter RED II verl\u00e4ssliche Informationen zur Einhaltung der Nachhaltigkeits- und THG-Kriterien liefern, Daten auf Anfrage bereitstellen und diese durch ein \u201eangemessenes\u201c unabh\u00e4ngiges Audit absichern (Art. 30, Abs. 3 der RED II). F\u00fcr erneuerbare Brennstoffe nicht biogenen Ursprungs (Renewable Fuels of Non-Biological Origin &#8211; <strong>RFNBOs<\/strong>) und wiederverwertete kohlenstoffhaltige Kraftstoffe (Recycled Carbon Fuels &#8211; <strong>RCFs<\/strong>) gelten nun aber Regeln zur Verifizierung, die unionsweit harmonisiert sind und diese Kraftstoffkategorien ausdr\u00fccklich in das unionsrechtliche Zertifizierungs- und Pr\u00fcfsystem einbeziehen.<span style=\"background-color: #ff9900;\"> (2)<\/span><\/p>\n<p>Parallel wird die Nachweis- und Kontrolllogik st\u00e4rker digitalisiert und zentralisiert: W\u00e4hrend RED II Datenbankl\u00f6sungen und eine Verkn\u00fcpfung nationaler Datenbanken mit einer <strong>Unionsdatenbank (UDB)<\/strong> vorsah, um fl\u00fcssige und gasf\u00f6rmige Kraftstoffe f\u00fcr den Verkehr r\u00fcckverfolgbar zu machen, soll nach RED III die UDB die R\u00fcckverfolgung fl\u00fcssiger und gasf\u00f6rmiger erneuerbarer Brennstoffe sowie wiederverwerteter kohlenstoffhaltiger Brennstoffe erm\u00f6glichen (Art. 31a der RED III. Nach wie vor k\u00f6nnen Mitgliedstaaten nationale Datenbanken nutzen; f\u00fcr Deutschland ist derzeit \u00f6ffentlich vor allem belegt, dass f\u00fcr die Anrechnung auf die THG-Quote weiterhin die nationale Datenbank NaBiSy verwendet wird.<span style=\"background-color: #ff9900;\"> (10)<\/span><\/p>\n<p>Mit RED III steigt zudem die Datentransparenz, weil die EU-Kommission j\u00e4hrliche Berichte \u00fcber die in der Unionsdatenbank gemeldeten Informationen ver\u00f6ffentlichen soll, einschlie\u00dflich Mengen, geografische Herkunft und Einsatzstoffarten. F\u00fcr Betreiber bedeutet das vor allem mehr Transparenz entlang der Lieferkette, aber zugleich h\u00f6here Anforderungen an Datenqualit\u00e4t, Dokumentation und Schnittstellenmanagement.<\/p>\n<p><span style=\"color: #b01419;\">Herausforderungen f\u00fcr Betreiber<\/span><br \/>\nF\u00fcr den deutschen Markt m\u00fcssen die relevanten Nachhaltigkeitsdaten in NaBiSy eingetragen werden. Dort werden Nachhaltigkeitsnachweise bzw. Teilnachweise entlang der Lieferkette elektronisch \u00fcbertragen. Betreiber m\u00fcssen f\u00fcr eine saubere \u00dcbergabe der Nachweise und eine enge Abstimmung mit Lieferanten und Netzbetreibern sorgen und sich ggf. auch um die Zertifizierung entlang der gesamten Lieferkette k\u00fcmmern. Ob und wie genau in Deutschland eine Anbindung des durch die die BLE (Bundesanstalt f\u00fcr Landwirtschaft und Ern\u00e4hrung) gef\u00fchrten NaBiSy (Nachhaltige Biomasse System) an die UDB erfolgen wird, ist noch nicht bekannt. In jedem Fall w\u00fcrde eine Verpflichtung zur Dateneingabe in zwei Datenb\u00e4nken u.a. f\u00fcr landwirtschaftliche Betriebe und Biogasanlagenbetreiber einen deutlichen Mehraufwand bedeuten.<\/p>\n<h2>Unterst\u00fctzungsangebot von GSR<\/h2>\n<p>Die Zertifizierungspflicht f\u00fcr nachhaltige Biomasse, die komplexen Anforderungen von NaBiSy sowie der Zertifizierungsprozess selbst bedeuten f\u00fcr Anlagenbetreiber einen erheblichen b\u00fcrokratischen Aufwand. Wir unterst\u00fctzen Sie gerne dabei: Unsere Experten begleiten Sie durch den Zertifizierungsprozess, berechnen Ihre Treibhausgasemissionen und beantworten Ihre Fragen rund um NaBiSy und die Erstellung von Nachhaltigkeitsnachweisen. Kontaktieren Sie uns gerne f\u00fcr ein unverbindliches Erstgespr\u00e4ch.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Fussnoten:<\/strong><\/p>\n<p>(1) Art. 29, Abs. 1<br \/>\n(2)\u00a0Durchf\u00fchrungsverordnung (EU) 2022\/996 der EU-Kommission vom 14. Juni 2022 \u00fcber Vorschriften f\u00fcr die \u00dcberpr\u00fcfung in Bezug auf die Nachhaltigkeitskriterien und die Kriterien f\u00fcr Treibhausgaseinsparungen sowie die Kriterien f\u00fcr ein geringes Risiko indirekter Landnutzungs\u00e4nderungen, Art. 1 und Art. 2.<br \/>\n(3) Bundesanstalt f\u00fcr Landwirtschaft und Ern\u00e4hrung, <i>To all Nabisy users via certification bodies and certification systems (Newsletter 19)<\/i>, 22.11.2024; Bundesanstalt f\u00fcr Landwirtschaft und Ern\u00e4hrung, <i>Informationen zu Nabisy<\/i>; Nabisy-Startseite.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<hr \/>\n<p class=\"reader-text-block__heading2\"><span style=\"font-size: 12pt;\"><strong>Bei weiteren <span style=\"color: #b01419;\">Fragen<\/span> stehen wir <span style=\"color: #b01419;\">Ihnen<\/span> gerne direkt zur Verf\u00fcgung. <\/strong><a href=\"https:\/\/www.gallehr.de\/de\/kontakt\/\"><strong>Sprechen Sie uns gerne an.<\/strong><\/a><\/span><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">GALLEHR+PARTNER<sup>\u00ae<\/sup> ist seit 2007 der erfahrene Lotse f\u00fcr die Wirt\u00adschaft auf dem Weg zur CO\u2082-Neu\u00adtra\u00adlit\u00e4t. Zu dem Kunden\u00adstamm von GALLEHR+PARTNER<sup>\u00ae<\/sup> geh\u00f6rt eine Viel\u00adzahl na\u00adtio\u00adnal und inter\u00adna\u00adtio\u00adnal re\u00adnommier\u00adter Unter\u00adnehmen. Diese ber\u00e4t und unter\u00adst\u00fctzt GALLEHR+PARTNER<sup>\u00ae<\/sup> teil\u00adweise bis zur voll\u00adst\u00e4ndigen eigen\u00adver\u00adant\u00adwort\u00adlichen \u00dcber\u00adnahme re\u00adle\u00advan\u00adter Prozesse.<\/p>\n<hr \/>\n<p>GALLEHR+PARTNER<sup>\u00ae<\/sup> nutzt KI-Tools, u.a. zur Unterst\u00fctzung bei der Erstellung von Beitr\u00e4gen. Die Korrektheit der Inhalte und Informationen ist durch die Fachkompetenz unserer Mitarbeitenden sichergestellt. Bei Fragen zu Inhalten k\u00f6nnen Sie sich gerne an <a class=\"cursor-init\" href=\"mailto:kontakt@gallehr.de\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">kontakt@gallehr.de<\/a> wenden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wie wirken sich die \u00c4nderungen der RED III praktisch auf Stoffstr\u00f6me und Nachweise aus? In K\u00fcrze: Biomasse kann im\u00a0 EU-ETS [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":23,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[832,965,966],"tags":[962,963,964,265,839,881,956,958,959,960,961],"class_list":["post-89196","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-transformationsbegleitung","category-nabisy","category-red-ii-red-iii","tag-rfnbo","tag-rcf","tag-unionsdatenbank","tag-eu-ets","tag-nabisy","tag-biomasse","tag-red-2","tag-red-3","tag-red-iii","tag-red-ii","tag-biost-nachv"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.gallehr.de\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/89196","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.gallehr.de\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.gallehr.de\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.gallehr.de\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/23"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.gallehr.de\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=89196"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.gallehr.de\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/89196\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.gallehr.de\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=89196"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.gallehr.de\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=89196"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.gallehr.de\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=89196"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}