{"id":88503,"date":"2025-11-12T04:33:39","date_gmt":"2025-11-12T03:33:39","guid":{"rendered":"https:\/\/www.gallehr.de\/?p=88503"},"modified":"2026-03-23T18:41:53","modified_gmt":"2026-03-23T17:41:53","slug":"co2-differenzvertraege-teilnahme-am-vorverfahren-fuer-das-gebotsverfahren-2026-was-muss-aus-rechtlicher-sicht-beachtet-werden","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.gallehr.de\/de\/co2-differenzvertraege-teilnahme-am-vorverfahren-fuer-das-gebotsverfahren-2026-was-muss-aus-rechtlicher-sicht-beachtet-werden\/","title":{"rendered":"CO2-Differenzvertr\u00e4ge \u2013 Teilnahme am Vorverfahren f\u00fcr das Gebotsverfahren 2026: Was muss aus rechtlicher Sicht beachtet werden?"},"content":{"rendered":"<div class=\"wpb-content-wrapper\"><p>[vc_row][vc_column width=&#8220;1\/1&#8243;][vc_column_text uncode_shortcode_id=&#8220;211345&#8243;]<\/p>\n<h2 style=\"text-align: justify;\"><strong>Gastbeitrag der Kanzlei RITTER GENT COLLEGEN<\/strong><\/h2>\n<hr>\n<h4><span style=\"color: #b11116;\"><strong>In K\u00fcrze:&nbsp;<\/strong><\/span><\/h4>\n<p style=\"text-align: justify;\">F\u00fcr die n\u00e4chste Runde der <a href=\"https:\/\/www.klimaschutzvertraege.info\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Klimaschutz\u00advertr\u00e4ge, jetzt CO<sub>2<\/sub>-Differenz\u00advertr\u00e4ge,<\/a> m\u00fcssen interessierte Unternehmen bis zum 1. Dezember 2025 ihre Projektskizzen im Rahmen eines <a href=\"https:\/\/www.klimaschutzvertraege.info\/thema\/dokumente\/vorverfahren-2026\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Vor\u00adver\u00adfahrens<\/a> ein\u00adreichen. Die Teilnahme am Vorverfahren 2026 ist nicht rechtsverbindlich, jedoch zwingende Voraussetzung f\u00fcr die Zulassung zum sp\u00e4teren Gebotsverfahren. In begr\u00fcndeten F\u00e4llen d\u00fcrfen die im Vorverfahren gemachten Angaben von denen im eigentlichen Gebot abweichen. Solche \u00c4nderungen m\u00fcssen aber von der Bewilligungsbeh\u00f6rde akzeptiert werden. Im Vorverfahren sind anders als im sp\u00e4teren Gebotsverfahren noch mehrere alternative Vorschl\u00e4ge f\u00fcr einen Standort m\u00f6glich. Der Gastbeitrag von <a href=\"https:\/\/ritter-gent.de\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">RITTER GENT COLLEGEN<\/a> erl\u00e4utert die rechtlichen Details.<\/p>\n<hr>\n<h3 style=\"text-align: justify;\">Einleitung<\/h3>\n<p style=\"text-align: justify;\">Eine Teilnahme am Vorverfahren, das am 6. Oktober 2025 begonnen hat, ist bis zum 1. Dezember 2025 m\u00f6glich und zwingende Voraussetzung, um am Gebotsverfahren 2026 f\u00fcr die CO<sub>2<\/sub>-Differenzvertr\u00e4ge (bislang: Klimaschutzvertr\u00e4ge) teilnehmen zu k\u00f6nnen. Dieses ist f\u00fcr Mitte des kommenden Jahres vorgesehen. Die Rahmenbedingungen der F\u00f6rderrichtlinie stehen derzeit nur vorl\u00e4ufig fest und werden im Rahmen des Vorverfahrens sowie einer aktuell laufenden Konsultation weiterentwickelt. Bis zum 1. Dezember 2025 sammelt das BMWE \u00fcber die Konsultation und das Vorverfahren hierzu Informationen, die in die Ausgestaltung des Gebotsverfahrens 2026 einflie\u00dfen sollen. Da die neue F\u00f6rderrichtlinie bislang lediglich als <a href=\"https:\/\/www.klimaschutzvertraege.info\/lw_resource\/datapool\/systemfiles\/agent\/ewbpublications\/99ede565-a298-11f0-bab0-fa163e7d9971\/live\/document\/251006_VV2026_Entwurf_F%C3%B6rderrichtlinie_Klimaschutzvertr%C3%A4ge.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Entwurf vom 6. Oktober 2025<\/a> vorliegt und \u00fcber das Gebotsverfahren 2026 sonst wenig bekannt ist, konzentriert sich dieser Gastbeitrag auf Fragen zum aktuell laufenden Vorverfahren.<\/p>\n<h3>1. Welche rechtlichen Pflichten geht man mit der Teilnahme am Vorverfahren 2026 ein?<\/h3>\n<p style=\"text-align: justify;\">Kurze Antwort: Grunds\u00e4tzlich keine.<\/p>\n<p>Die Teilnahme am Vorverfahren 2026 ist nicht rechtsverbindlich, sodass dadurch im Grundsatz keine Pflichten entstehen. Insbesondere verpflichtet die Teilnahme am Vorverfahren nicht zur Teilnahme am Gebotsverfahren 2026. Das Vorverfahren 2026 dient dem BMWE vielmehr dazu, Informationen f\u00fcr eine sachgerechte Ausgestaltung des darauffolgenden Gebotsverfahrens 2026 zu sammeln.<\/p>\n<p>Am Ende des Vorverfahrens werden die eingereichten Informationen zu den einzelnen Vorhaben daher ausschlie\u00dflich im Rahmen einer formalen Pr\u00fcfung ausgewertet. Dabei wird nicht die F\u00f6rderf\u00e4higkeit der eingereichten Vorhaben gepr\u00fcft, sondern lediglich die form- und fristgerechte Einreichung der Unterlagen.<\/p>\n<p>Nach Abschluss der Pr\u00fcfung erhalten die am Vorverfahren teilnehmenden Unternehmen eine R\u00fcckmeldung bez\u00fcglich der Zulassung zum dann folgenden Gebotsverfahren. Zudem kann die Bewilligungsbeh\u00f6rde allgemeine Hinweise zur F\u00f6rderf\u00e4higkeit und eine Einsch\u00e4tzung zum anzuwendenden Referenzsystem geben und hat dies auch angek\u00fcndigt. Die verbindliche Entscheidung \u00fcber die Zuordnung des Vorhabens zu einem der Referenzsysteme, die von der Bewilligungsbeh\u00f6rde definiert wurden, trifft dann der Antragsteller im Rahmen der Einreichung seine F\u00f6rderantrags in dem auf das Vorverfahren folgenden Gebotsverfahren selbst. Erst mit der Einreichung des Antrags auf F\u00f6rderung und der dazugeh\u00f6rigen Anlagen entstehen gegebenenfalls rechtliche Pflichten.<\/p>\n<p>Umgekehrt ist die Teilnahme am Vorverfahren jedoch <strong>zwingende<\/strong> Voraussetzung f\u00fcr die Zulassung zum Gebotsverfahren. Entscheidend ist die vollst\u00e4ndige Einreichung der erforderlichen Unterlagen. Erfolgt diese nicht form- und fristgerecht, folgt hieraus ein Ausschluss vom Gebotsverfahren 2026 (materielle Ausschlussfrist). Teilnehmer des 2. Vorverfahrens 2024, m\u00fcssen f\u00fcr in diesem Rahmen 20<strong>24<\/strong> bereits eingereichte Vorhaben zwingend jedenfalls eine sog. \u201e<a href=\"https:\/\/www.klimaschutzvertraege.info\/lw_resource\/datapool\/systemfiles\/agent\/ewbpublications\/cecf6a7c-a2a6-11f0-8c71-fa163ed847d2\/live\/document\/251006_VV2026_Bestaetigungserklaerung.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Best\u00e4tigungserkl\u00e4rung<\/a>\u201c abgeben, um sich die Teilnahme am Gebotsverfahren 2026 offen zu halten. Im Einzelfall kann auch hier eine form- und fristgerechte Neueinreichung der Antragsunterlagen im Vorverfahren 2026 erforderlich werden (z.B. bei neuen Vorhaben, bei neu eingef\u00fchrtem \/ ge\u00e4ndertem Referenzsysteme gem\u00e4\u00df Anhang 1 Muster-FA, u.a.).<\/p>\n<p>Vor diesem Hintergrund r\u00e4t das BMWE auf seiner Internetseite, im Zweifelsfall am Vorverfahren teilzunehmen und sich dann sp\u00e4ter ggf. gegen einen verbindlichen Antrag im Gebotsverfahren zu entscheiden. Da auch die Rahmenbedingungen der F\u00f6rderrichtlinie parallel konsultiert und \u00fcberarbeitet werden, kann das im Einzelfall sogar dann anzuraten sein, wenn Zweifel an der Erf\u00fcllung einzelner Anforderungen bestehen, die das BMWE ggf. noch anpassen k\u00f6nnte.<\/p>\n<h3 style=\"text-align: justify;\">2. Wie verbindlich muss das im Vorverfahren 2026 eingereichte Vorhaben auch wirklich eingereicht werden? Wie darf man im Gebot abweichen?<\/h3>\n<p>Kurze Antwort: In begr\u00fcndeten F\u00e4llen ist eine Abweichung m\u00f6glich, muss aber von der Bewilligungsbeh\u00f6rde akzeptiert werden<\/p>\n<p>Die Angaben zum Vorhaben im Vorverfahren 2026 m\u00fcssen den gegenw\u00e4rtigen Kenntnis &#8211; und Planungsstand wiedergeben. Im n\u00e4chsten Schritt kann f\u00fcr auf Grund form- und fristgerechter Teilnahme am Vorverfahren hierf\u00fcr zugelassene Vorhaben ein Antrag auf F\u00f6rderung im Gebotsverfahren eingereicht werden, sobald dieses ge\u00f6ffnet ist (voraussichtlich Mitte 2026). Wichtig ist, dass zugelassene Vorhaben im Gebotsverfahren nicht beliebig abweichen d\u00fcrfen. Abweichungen m\u00fcssen begr\u00fcndet werden und werden im Einzelfall gepr\u00fcft. In begr\u00fcndeten F\u00e4llen k\u00f6nnen Anpassungen im nachfolgenden Gebotsverfahren 2026 vorgenommen werden.<\/p>\n<p>Konkret bedeutet dies: Antragsteller k\u00f6nnen von der Teilnahme am nachfolgenden Gebotsverfahren 2026 ausgeschlossen werden, wenn die im Vorverfahren gemachten Angaben falsch sind oder erheblich von den Angaben im Antrag f\u00fcr die Teilnahme am Gebotsverfahren 2026 abweichen.<\/p>\n<p>Demnach sind nur unerhebliche Abweichungen zul\u00e4ssig. Eine unerhebliche Abweichung liegt zum einen insbesondere vor, soweit die Abweichung auf den F\u00f6rderaufruf oder auf \u00c4nderungen am F\u00f6rderprogramm, insbesondere \u00c4nderungen an der F\u00f6rderrichtlinie KSV sowie dem Muster-Klimaschutzvertrag, zur\u00fcckzuf\u00fchren ist, die nach der Bekanntgabe der Durchf\u00fchrung des Vorverfahrens 2026 im Bundesanzeiger (<a href=\"https:\/\/www.bundesanzeiger.de\/pub\/publication\/Nyn4Iyi8hmdK1bPl63a\/content\/Nyn4Iyi8hmdK1bPl63a\/BAnz%20AT%2006.10.2025%20B1.pdf?inline\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">BAnz AT 06.10.2025 B1<\/a>) erfolgt ist. Zum anderen k\u00f6nnen Interessenten, die am Vorverfahren unter der Bekanntmachung BAnz <a href=\"https:\/\/www.bundesanzeiger.de\/pub\/publication\/aEgZHfsBh4eazFHVRYg\/content\/aEgZHfsBh4eazFHVRYg\/BAnz%20AT%2029.07.2024%20B1.pdf?inline\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">AT 29.07.2024 B1<\/a> (2. Vorverfahren 2024) teilgenommen haben und nun \u00fcber die Best\u00e4tigungserkl\u00e4rung am Vorverfahren 2026 teilnehmen m\u00f6chten, Abweichungen auch mit \u00c4nderungen am F\u00f6rderprogramm begr\u00fcnden, die zwischen dem vorherigen Vorverfahren f\u00fcr das zweite Gebotsverfahren und dem Vorverfahren 2026 erfolgt sind.<\/p>\n<p>Die beiden Beispiele sind nicht abschlie\u00dfend (\u201einsbesondere\u201c). Das hei\u00dft, dass grunds\u00e4tzlich auch Abweichungen in anderen F\u00e4llen zul\u00e4ssig sind. Ob Abweichungen zugelassen werden, liegt am Ende im Ermessen der Bewilligungsbeh\u00f6rde.<\/p>\n<p>Die FAQ besagen ferner (Zusammenfassung von FAQ 132 und 151 \u2013 Hinweis: die FAQ sind rechtlich unverbindlich): Auch sachliche oder technisch bedingte \u00c4nderungen, die zum Zeitpunkt des Teilnahmeantrags im Vorverfahren noch nicht vorhersehbar waren, k\u00f6nnen im Einzelfall zugelassen werden \u2013 etwa technologische Optimierungen oder neue Entwicklungen bei der Infrastruktur bez\u00fcglich der Verf\u00fcgbarkeit von Infrastruktur zur Umsetzung transformativer Produktionsverfahren. Solche Abweichungen sind zu begr\u00fcnden und der Bewilligungsbeh\u00f6rde zu erl\u00e4utern. Auch bei erheblichen und nicht hinreichend begr\u00fcndeten Abweichungen entscheidet die Beh\u00f6rde nach pflichtgem\u00e4\u00dfem Ermessen unter Ber\u00fccksichtigung der Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit.<\/p>\n<p>Selbstverst\u00e4ndlich muss bei jeder \u00c4nderung die F\u00f6rderf\u00e4higkeit auch f\u00fcr das ge\u00e4nderte Vorhaben bestehen bleiben.<\/p>\n<h3 style=\"text-align: justify;\">3. Was muss man tun, wenn man sich nach der Teilnahme am vorbereitenden Verfahren dazu entscheidet, doch nicht am Gebotsverfahren teilzunehmen?<\/h3>\n<p style=\"text-align: justify;\">Kurze Antwort: Nichts.<\/p>\n<p>Eine Teilnahme am Vorverfahren 2026 verpflichtet nicht zur Teilnahme am anschlie\u00dfenden Gebotsverfahren 2026 (FAQ, unverbindliche Antwort des BMWE auf Frage 72 zum Vorbereitendes Verfahren 2026). Es ergibt sich aus einer m\u00f6glichen Zulassung zum dem Vorverfahren folgenden Gebotsverfahren keine Pflicht zur Teilnahme an diesem.<\/p>\n<p>Laut <a href=\"https:\/\/www.klimaschutzvertraege.info\/lw_resource\/datapool\/systemfiles\/agent\/ewbpublications\/06d55ccb-a299-11f0-bab0-fa163e7d9971\/live\/document\/251006_VV2026_Handbuch_v3.0.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Handbuch KSV<\/a> (Version 3.0 \u2013 Hinweis: die Informationen im Handbuch sind rechtlich unverbindlich) ist zudem eine freiwillige R\u00fccknahme der Antr\u00e4ge im Rahmen des Vorverfahrens bis zur Entscheidung der Bewilligungsbeh\u00f6rde \u00fcber die Zulassung zum folgenden Gebotsverfahren m\u00f6glich.<\/p>\n<h3 style=\"text-align: justify;\"><strong>4. K\u00f6nnen mehrere alternative Vorschl\u00e4ge im vorbereitenden Verfahren f\u00fcr den gleichen Standort eingereicht werden?<\/strong><\/h3>\n<p style=\"text-align: justify;\">Kurze Antwort: Im Vorverfahren sind anders als im sp\u00e4teren Gebotsverfahren noch mehrere alternative Vorschl\u00e4ge f\u00fcr einen Standort m\u00f6glich.<\/p>\n<p>Zu dieser Frage findet sich in den aktuellen verbindlichen Dokumenten keine eindeutige Aussage. Die (unverbindlichen) Antworten des BMWE auf Fragen aus den Gebotsrunden und zum aktuellen Vorverfahren legen jedoch folgendes nahe:<\/p>\n<p>Es gilt der unter den Ausf\u00fchrungen zu Frage 1 erl\u00e4uterte Grundsatz. Im Vorverfahren findet nur eine formale Pr\u00fcfung statt, ob die Antragsunterlagen bzw. die Best\u00e4tigungserkl\u00e4rung vollst\u00e4ndig sowie frist- und formgerecht eingereicht wurden. Die F\u00f6rderf\u00e4higkeit eines Vorhabens wird erst im Gebotsverfahren mit dem Antrag auf F\u00f6rderung gepr\u00fcft wird. Daher ist es m\u00f6glich, im Vorverfahren mehrere Varianten eines Vorhabens einzureichen.<\/p>\n<p>Dabei ist zu differenzieren: Entweder wird im Vorverfahren nur ein Antrag mit mehreren Alternativen bzw. technischen Umsetzungsoptionen eingereicht (also wird bereits in einem Antrag angek\u00fcndigt, dass es alternative Ausgestaltungen f\u00fcr ein Vorhaben gibt), oder f\u00fcr jede Alternative wird ein eigener Antrag im Vorverfahren gestellt. Beides ist im Vorverfahren grunds\u00e4tzlich denkbar und ggf. auch ratsam, um einen sp\u00e4teren Ausschluss wegen nicht genehmigungsf\u00e4higer \u00c4nderungen im Vorhaben zu vermeiden.<\/p>\n<p>Im ersten Fall w\u00e4re nach der Zulassung zum Gebotsverfahren 2026 ein Antrag zur Teilnahme am Gebotsverfahren 2026 zu stellen, in dem sich der Antragsteller f\u00fcr eine dann f\u00f6rderf\u00e4hige Alternative entscheidet. Wenn bereits im Antrag zum Vorverfahren 2026 kenntlich gemacht wurde, dass es mehrere Alternativen gibt, und im Antrag zur Teilnahme am Gebotsverfahren 2026 eine davon eingereicht wird, d\u00fcrfte dies keine erhebliche Abweichung im Sinne von Frage 2 darstellen, die ggf. zum Ausschluss f\u00fchrt oder bei Erheblichkeit genehmigt werden muss.<\/p>\n<p>Im zweiten Fall w\u00e4re f\u00fcr den Antrag auf F\u00f6rderung eine (zugelassene) Alternative f\u00fcr das Vorhaben auszuw\u00e4hlen und einzureichen. Auch hier sind die obigen Ausf\u00fchrungen zu den Fragen 2 und 3 zu beachten. D.h. die Angaben im Antrag zur Teilnahme am Gebotsverfahren 2026 d\u00fcrfen nicht erheblich von den Angaben im Antrag zum Vorverfahren abweichen bzw. erhebliche Abweichungen m\u00fcssen von der Bewilligungsbeh\u00f6rde genehmigt werden. Von den Alternativen, f\u00fcr die ein eigener Antrag im Vorverfahren eingereicht wurde, der jedoch nicht Gegenstand des Gebotsverfahrens werden sollte, d\u00fcrfte unter den in Frage 3 erl\u00e4uterten Ausf\u00fchrungen Abstand genommen werden.<\/p>\n<p><strong>Achtung:<\/strong> Im sp\u00e4ter stattfindenden Gebotsverfahren ist die Einreichung mehrerer Antr\u00e4ge, die ganz oder teilweise auf die F\u00f6rderung desselben Vorhabens gerichtet sind, innerhalb eines F\u00f6rderaufrufs nach aktuellem Stand <span style=\"text-decoration: underline;\">nicht<\/span> zul\u00e4ssig. D.h. sp\u00e4testens dann m\u00fcsste eine Entscheidung getroffen werden. Bei Einreichung mehrerer Antr\u00e4ge im Rahmen des Gebotsverfahrens, die ganz oder teilweise auf die F\u00f6rderung desselben Vorhabens gerichtet sind, ginge nach aktuellem Stand ausschlie\u00dflich der zuletzt eingereichte Antrag in die Pr\u00fcfung und Wertung ein.<\/p>\n<hr>\n<p><a href=\"https:\/\/www.ritter-gent.de\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>RITTER GENT COLLEGEN<\/strong><\/a>&nbsp; ist eine <a href=\"https:\/\/www.ritter-gent.de\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Rechtsanwaltskanzlei<\/a>, die von Beginn an ausschlie\u00dflich im Interesse energieintensiver Unternehmen und ihrer Verb\u00e4nde agiert und seit 25 Jahren auf Energie-, Klima- und Umweltrecht spezialisiert ist. Sie gilt in diesem Bereich als f\u00fchrend im deutschsprachigen Raum. 2021 erhielt sie den JUVE-Award als \u201eKanzlei des Jahres f\u00fcr Energiewirtschaftsrecht\u201c. Mandanten bezeichnen sie \u201eals Nummer 1 im Markt\u201c f\u00fcr \u201emoderne, CO<sub>2<\/sub>-einsparende Versorgungskonzepte mit Erneuerbare-Energien-Anlagen und PPA\u201c (JUVE 23\/24).<\/p>\n<table class=\"alignleft\" style=\"width: 100%; border-collapse: collapse; border-style: solid; border-color: #000000; background-color: #b11116;\" border=\"2px\" cellpadding=\"6px\">\n<tbody>\n<tr>\n<td style=\"width: 100%; text-align: justify;\"><span style=\"color: #ffffff; font-size: 12pt;\"><strong>M\u00f6chten Sie einen fundierten \u00dcberblick \u00fcber die neue F\u00f6rderrunde der CO\u2082-Differenzvertr\u00e4ge sowie \u00fcber die Erfahrungen aus den bisherigen Verfahren erhalten? Dann kann auch unsere GALLEHR+PARTNER<sup>\u00ae<\/sup>-Fachveranstaltung vom 26. bis 27. November hilfreich f\u00fcr Sie sein! Mehr Informationen <em><span style=\"text-decoration: underline;\"><a style=\"color: #ffffff; text-decoration: underline;\" href=\"https:\/\/www.gallehr.de\/de\/fachveranstaltung-2025\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">hier<\/a><\/span><\/em>.<\/strong><\/span><\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<hr>\n<h3><strong><span style=\"font-size: 10pt;\">Hinweis:<\/span><br \/>\n<\/strong><span style=\"font-size: 10pt;\">GALLEHR+PARTNER<sup>\u00ae<\/sup> unterst\u00fctzt Sie bei Bedarf vollumf\u00e4nglich im Rahmen der Klima\u00adschutz\u00advertr\u00e4ge\/<b>CO<\/b><sub><b>2<\/b><\/sub><b>-Differenz\u00advertr\u00e4ge:<\/b><\/span><\/h3>\n<p>Unsere Unterst\u00fctzung im Bereich Industrie\u00adtrans\u00adformation:<\/p>\n<ul>\n<li>Techno-\u00f6konomische Strategie\u00adberatung f\u00fcr energie\u00adintensive Industrie<\/li>\n<li>Projekt\u00admanagement in\u00adklu\u00adsive Risiko- und Stake\u00adholder\u00ad\u00admanagement<\/li>\n<li>Nutzung bestehender CAPEX- und OPEX F\u00f6rderregime (Klima\u00adschutz\u00advertr\u00e4ge\/CO<sub>2<\/sub>-Differenz\u00advertr\u00e4ge, BIK und EU-Innovations\u00adfund)<\/li>\n<li>Durchf\u00fchrung einer Voll\u00adkosten\u00ad\u00adkal\u00adkula\u00adtion zur Be\u00adstimmung der finan\u00ad\u00adziellen Risiko\u00ad\u00adposition inkl. Ber\u00fcck\u00ad\u00adsich\u00ad\u00adtigung weiterer F\u00f6rder\u00ad\u00admittel<\/li>\n<li>Koordination von be\u00adtei\u00adlig\u00adten Projekt\u00ad\u00adpartnern (Beh\u00f6rden, Rechts\u00adberater, Anlagen\u00adbauern und Energie\u00adlieferanten)<\/li>\n<li>Ener\u00adgiemarkt\u00ad\u00adprojek\u00adtionen<\/li>\n<li>BMWE \u2013 Klimaschutz\u00advertr\u00e4ge \/ CO<sub>2<\/sub>-Differenz\u00advertr\u00e4ge)<\/li>\n<li>Transformations\u00adplan nach Modul 4 EEW<\/li>\n<\/ul>\n<p>Unsere Unterst\u00fctzung im Bereich Klimaschutz\u00advertr\u00e4ge\/CO<sub>2<\/sub>-Differenz\u00advertr\u00e4ge:<\/p>\n<ul>\n<li>Klimaschutzvertr\u00e4ge\/CO<sub>2<\/sub>-Differenz\u00advertr\u00e4ge: 360\u00b0- Begleitung w\u00e4hrend dem vor\u00ad\u00adberei\u00adtenden Verfahren und der Gebots\u00adphase<\/li>\n<li>Darlegung des F\u00f6rde\u00adr\u00admechanismus (Klimaschutz\u00advertrag\/CO<sub>2<\/sub>-Differenz\u00advertrag) und anderen F\u00f6rder\u00adregime (BIK, EU-Innovationfund)<\/li>\n<li>KSV-Projektmanagement inklusive Risiko- und Stakeholder\u00ad\u00admanagement<\/li>\n<li>Durchf\u00fchrung einer Voll\u00ad\u00adkosten\u00ad\u00adkal\u00ad\u00adku\u00adla\u00adtion zur Be\u00adstimmung der finan\u00ad\u00adziellen Risiko\u00adposition inkl. Ber\u00fcck\u00ad\u00adsich\u00adtigung weiterer F\u00f6rder\u00ad\u00admittel<\/li>\n<li>Simulation der j\u00e4hr\u00adlichen Vertrags\u00ad\u00adein\u00adzahlungen<\/li>\n<li>Hilfe\u00ad\u00adstellung bei der Gebots\u00adpreis-Bestimmung<\/li>\n<li>Strukturierung und Er\u00adstellung der er\u00adforder\u00ad\u00adlichen Antrags\u00ad\u00admoda\u00adlit\u00e4ten<\/li>\n<li>Unterst\u00fctzung bei den Berichts\u00ad\u00adpflichten w\u00e4hrend der Vertrags\u00ad\u00adlauf\u00adzeit<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row]<\/p>\n<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>[vc_row][vc_column width=&#8220;1\/1&#8243;][vc_column_text uncode_shortcode_id=&#8220;211345&#8243;] Gastbeitrag der Kanzlei RITTER GENT COLLEGEN In K\u00fcrze:&nbsp; F\u00fcr die n\u00e4chste Runde der Klimaschutz\u00advertr\u00e4ge, jetzt CO2-Differenz\u00advertr\u00e4ge, m\u00fcssen [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":17,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[820,832,951,180,178],"tags":[185,732,741,745,760,761,801,802],"class_list":["post-88503","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-klimaschutzvertraege","category-transformationsbegleitung","category-co2-differenzvertraege","category-news","category-archiv","tag-industrie","tag-bmwk","tag-bundesfoerderung","tag-co-differenzvertraege","tag-klimaschutzvertraege","tag-foerdermittel","tag-energieintensiv","tag-foerderung"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.gallehr.de\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/88503","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.gallehr.de\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.gallehr.de\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.gallehr.de\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/17"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.gallehr.de\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=88503"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.gallehr.de\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/88503\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.gallehr.de\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=88503"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.gallehr.de\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=88503"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.gallehr.de\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=88503"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}