Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat am 08. Juli 2015 eine erste überarbeitete Version des Merkblatts für Energieaudits nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 8 ff. EDL-G veröffentlicht.

Die Änderungen umfassen eine Überarbeitung des Unternehmensbegriffs, Kapitels 2.1 (Seite 6). Neben der Umstrukturierung des Textes, bei einigen Passagen wurde lediglich ihre Reihenfolge geändert, erfolgte eine Konkretisierung zur Abgrenzung der wirtschaftlichen und hoheitlichen Tätigkeit.

Der maßgeblich veränderte Abschnitt beinhaltet die Beispielliste hoheitlicher Tätigkeiten sowie eine vereinfachte Definition der hoheitlichen Tätigkeit:

Dementsprechend gilt für öffentliche Einrichtungen und Einheiten, an denen die öffentliche Hand beteiligt ist: Kann die betreffende Aufgabe bzw. Tätigkeit nach geltendem Recht nicht gleichermaßen durch private Dritte ausgeübt werden, liegt insoweit eine hoheitliche und damit keine wirtschaftliche Tätigkeit vor.

Beispiele für hoheitliche / nicht-wirtschaftliche Tätigkeiten bzw. Aufgaben:

  • Aufgaben aus den Bereichen Gefahrenabwehr, Polizei und Justiz,
  • Aufgaben der öffentlichen Wasserversorgung, Abwasser- oder Abfallbeseitigung, soweit diese Aufgaben nicht
    nach dem jeweils einschlägigen Bundes- oder Landesrecht mit pflichtbefreiender Wirkung auf private Dritte
    übertragen werden können. Darauf, ob die Aufgabe tatsächlich übertragen wurde, kommt es nicht an.
  • Aufgaben staatlich finanzierter Bildungseinrichtungen, insbesondere Schulen und Kindergärten,
  • Aufgaben der Verwaltung gesetzlicher Systeme der sozialen Sicherheit unter staatlicher Kontrolle (z.B.
    gesetzliche Krankenkasse)

Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass auch bestimmte Tätigkeiten der sozialen Sicherung, wie gesetzliche Krankenkassen, als nicht-wirtschaftliche Tätigkeiten gelten.

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