| Die Datenerhebungsverordnung 2020 – DEV2020 |
Mit der neuen Emissionshandelsrichtlinie 2009/29/EG und der Veröffentlichung der Datenerhebungsverordnung 2020 (DEV2020) hat sich der Kreis, der am Europäischen Emissionshandel teilnehmenden Unternehmen, vergrößert. Ab 2013 werden große weitere Teile und Tätigkeiten der europäischen Industrie sowie die weiteren Treibhausgase Distickstoffoxid (N2O) und perfluorierte Kohlenwasserstoffe (PFC) in den EU Emissionshandel einbezogen. Das bedeutet, dass Anlagenbetreiber mindestens für 8 Jahre bis 2020 diesen neuen Regelungen unterliegen werden. Für die betroffenen Unternehmen ist es daher von großer Bedeutung, nicht nur die neuen Risiken, sondern auch sich ergebende Chancen rechtzeitig zu erkennen, um hieraus entsprechende Handlungsstrategien abzuleiten. | |
Wer ist betroffen? – Übersicht neue Branchen und zusätzliche Anlagen
(ohne Luftverkehr)

Wichtige Hinweise:
- Für Tätigkeiten, die derzeit nach
TEHG Anhang 1 vom Emissionshandel betroffen sind, findet die DEV2020 keine Anwendung.
- Die Berechnung der Feuerungswärmeleistung (FWL) ändert sich jedoch wie folgt, so dass Anlagen, die bisher nicht vom Emissionshandel betroffen waren, ggf. ab 2013 vom Emissionshandel betroffen sein werden und somit jetzt schon der DEV2020 unterliegen:
"Wenn die Gesamtfeuerungswärmeleistung einer Anlage berechnet wird, um darüber zu entscheiden, ob die Anlage in das Gemeinschaftssystem aufgenommen werden soll, werden die Feuerungswärmeleistungen aller technischen Einheiten addiert, die Bestandteil der Anlage sind und in denen Brennstoffe innerhalb der Anlage verbrannt werden. Bei diesen Einheiten kann es sich unter anderem um alle Arten von Heizkesseln, Brennern, Turbinen, Erhitzern, Industrieöfen, Verbrennungsöfen, Kalzinierungsöfen, Brennöfen, Öfen, Trocknern, Motoren, Brennstoffzellen, CLC-Einheiten (‚Chemical Looping Combustion Units‘), Fackeln und thermischen oder katalytischen Nachbrennern handeln. Einheiten mit einer Feuerungswärmeleistung von weniger als 3 MW und Einheiten, die ausschließlich Biomasse nutzen, werden bei dieser Berechnung nicht berücksichtigt. Als ‚Einheiten, die ausschließlich Biomasse nutzen‘ gelten auch Einheiten, die nur bei Inbetriebnahme und Abschaltung fossile Brennstoffe nutzen." Richtlinie 2009/29/EG, Anhang 1, Ziffer 3
Bisher erfasste CO2-emissionshandelspflichtige Tätigkeiten werden um die neuen Gase Distickstoffoxid (N2O) und perfluorierte Kohlenwasserstoffe (PFC) ergänzt. Weiterhin kommen ab 2013 neu am EU Emissionshandel teilnehmende Anlagen und Tätigkeiten hinzu.
| |
Was ist zu tun? Die betroffenen Unternehmen sind verpflichtet, Daten ihrer jährlichen Emissionen der Jahre 2005-2008 zu erheben und den deutschen Behörden bis zum 31. März 2010 in verifizierter Form mitzuteilen. Darüber hinaus verlangt die DEV2020 die Mitteilung einer Reihe weiterer Daten, hervorzuheben ist hierbei die Angabe der Kapazität der Anlage für den jeweiligen Erhebungszeitraum. Dabei ist beachten, dass unter Kapazität die tatsächlich und rechtlich maximal mögliche Produktionsmenge pro Jahr verstanden wird.
Die Datenerfassung ist gemäß den Monitoring-Leitlinien vorzunehmen, hierbei ist für Stickoxide die Änderung vom 17.12.2008 zu berücksichtigen. Die DEV2020 enthält zusätzliche Sonderregelungen für perfluorierte Kohlenwasserstoffe (PFC). Sofern beide Dokumente keine tätigkeitsspezifischen Anforderungen festlegen oder ein Verantwortlicher einer sog. weiteren Tätigkeit dort genannte Anforderungen nicht einhalten kann, sind die Daten mit dem höchsten erreichbaren Grad an Genauigkeit zu ermitteln und mitzuteilen. Die Übermittlung der Daten geschieht über die Virtuelle Poststelle (VPS) der DEHSt unter Zuhilfenahme ihrer elektronischen Formularvorlagen (FMS).
| |
Chancen und Risiken
- Angaben, die jetzt erhoben und den deutschen Behörden bis zum 31. März 2010 verifiziert vorgelegt werden müssen, können die Grundlage sein für eine freie Zuteilung von Emissionsberechtigungen für die gesamten acht Jahre der dritten Handelsperiode von 2013-2020. Hieraus erwächst die Gefahr von Wettbewerbsnachteilen gegenüber europäischen und internationalen Mitbewerbern. Wenn ein Mitbewerber bereits jetzt eine Optimierung der mitzuteilenden Daten vornimmt, sind selbst bei kleinen Anlagen Wettbewerbsvorteile von EUR 300.000 realistisch.
- Da die Behörden keine Verpflichtung übernommen haben, die betroffenen Unternehmen über die DEV2020 zu informieren, müssen die Betreiber von zukünftig emissionshandelspflichtigen Anlagen eigenverantwortlich prüfen, ob und inwieweit sie von dieser Rechtsverordnung betroffen sind. Anlagenbetreiber, die dieser Rechtsverordnung nicht nachkommen, handeln rechtswidrig und begehen eine Ordnungswidrigkeit nach TEHG § 19, (1), Satz 4.
"Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße von bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden." (TEHG, § 19, (2))
| |
Was kann GALLEHR+PARTNER tun? GALLEHR+PARTNER bietet von einer strategischen Beratung zur Sicherung Ihrer Wettbewerbsvorteile bis hin zur Übernahme sämtlicher Verpflichtungen im Rahmen des EU Emissionshandels die gesamte Bandbreite von Dienstleistungen und Services.
Nutzen Sie wie viele weitere namhafte Unternehmen seit 2003 die kompetente Unterstützung bei der Navigation durch alleHerausforderungen des EU Emissionshandels sowie der neuen Rechtsverordnung DEV2020 von GALLEHR+PARTNER. Wir stehen Ihnen von strategischer und administrativer Beratung bis zur Übernahme sämtlicher Verpflichtungen zur Verfügung (siehe auch folgende Abbildung).

| |
Beschreibung der Module: Modul 1 – Analyse und Controlling Im Modul 1 führt GALLEHR+PARTNER eine Analyse der finanziellen Auswirkungen des Emissionshandels anhand der untersuchten Kundensituation durch. Mit dem Carbon Value Management erfolgt das kontinuierliche Controlling der CO2-Einflüsse, -Auswirkungen und Kosten, sowie die Quantifizierung der CO2-Kosten bei geplanten Investitionsvorhaben und deren Auswirkungen auf die Klimaposition des Unternehmens.
Modul 2a – Datenerhebung Im Modul Datenerhebung erfolgt die Aufnahme und Bewertung aller Anlagenteile, die Abgrenzung in einzubeziehende technische Einheiten sowie die Erfassung aller relevanten Daten und Parameter. Auf dieser Basis wird die Dokumentation für die Meldung an die Behörde erstellt.
Modul 2b – Begleitung der Verifizierung In diesem Modul wird die Auswahl und Beauftragung des Verifizierers, die Daten-/Dokumentationsübermittlung an den Verifizierer und die Begleitung der Verifizierung (ggf. vor Ort) unterstützt.
Modul 2c – FMS Kommunikation Im Modul VPS-Kommunikation stellt GALLEHR+PARTNER das technische Equipment für die VPS-Kommunikation zur Verfügung und führt die erforderliche Daten- und Meldungsübermittlung zur Datenerhebung zwischen Kunde, Verifizierer und Behörde im Auftrag des Kunden durch.
Modul 3 – Behördenkommunikation Mit dem Modul Behördenkommunikation ist die komplette Kommunikation mit der Behörde (DEHSt) über den Auftragszeitraum abgedeckt, d.h. GALLEHR+PARTNER führt die komplette Kommunikation zwischen Kunde und Behörde via Telefon, Email und VPS aus. Die schriftliche Kommunikation zwischen Kunde und GALLEHR+PARTNER erfolgt via Email.
Modul 4a – Erstellung des Monitoringkonzeptes GALLEHR+PARTNER erstellt das Monitoringkonzept für die emissionshandelspflichtige Anlage, auf Basis der gesetzlichen Richtlinien und Vorschriften. Das Monitoringkonzept ist die Basis für die spätere Berichterstattung.
Modul 4b – Implementierung des Monitoringkonzeptes In diesem Modul erfolgt die Implementierung des Monitoringkonzeptes, d.h. alle erforderlichen Prozesse, Verantwortlichkeiten, Abläufe und Vorgaben aus dem Monitoringkonzept werden in den Geschäftsprozess integriert.
Modul 4c – Antragstellung nach ZUG2020 GALLEHR+PARTNER ermittelt alle für die Antragstellung auf Zuteilung erforderlichen Daten und bereitet den Antrag zur Abgabe vor.
Modul 4d – Begleitung der Verifizierung Die Verifizierung des Antrags durch den unabhängigen Sachverständigen wird von GALLEHR+PARTNER begleitet und die Verifizierung abgesichert.
Modul 5a – Berichterstellung und Übermittlung GALLEHR+PARTNER erstellt auf Basis der Kundendaten den Emissionsbericht und übermittelt den Bericht an den Verifizierer und in Folge an die Behörde.
Modul 5b – Begleitung der Verifizierung Die Verifizierung des Emissionsberichtes durch den unabhängigen Sachverständigen wird von GALLEHR+PARTNER begleitet (ggf. vor Ort) und die Verifizierung abgesichert.
Modul 6 – CO2-Markt GALLEHR+PARTNER entwickelt mit dem Kunden eine passende Handelsstrategie und macht entsprechend der kontinuierlich beobachteten Kunden- sowie Marktsituation ggf. Anpassungsvorschläge. Weiterhin schafft GALLEHR+PARTNER dem Kunden Marktzugänge (Börsen, OTC), führt die Marktbeobachtung durch und versorgt den Kunden mit den relevanten Ad-hoc-Meldungen (Markt/Politik) und entsprechenden Handlungsempfehlungen. | |
Hintergrundinformationen:
GALLEHR+PARTNER Infobrief Klimastrategie 01/10: Erste Orientierung zur DEV2020
GALLEHR+PARTNER Infobrief Klimastrategie 09/06: Die DEV2020
EU-rechtliche Vorgaben: Bundesrechtliche Vorgaben:
|
|
|
|